Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 06.2026)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten für alle Verträge zwischen der Kampfsportschule ProKontakt, Inh. Christian Dübener, Eichenhof 7, 16767 Leegebruch (im Folgenden „Sportschule“ genannt) und deren Mitgliedern.

Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund einer mit dem Inhaber geschlossenen Mitgliedsvereinbarung zur Betretung und Benutzung der Sportschule berechtigt sind. Bei Vertragsschluss gelten ausschließlich die AGB der Sportschule. 

§2 Vertragsschluss

Der Vertrag wird für die Erstlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Im verlängerten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Etwaige Mitgliedschaften und Verbandsgebühren sind gegebenenfalls selbst zu kündigen. Bei Vertragsabschluss wird dem Mitglied eine Kopie des Vertrages ausgehändigt. Bei Unterzeichnung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragsparteien zustande. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abschluss erhält das Mitglied eine Kopie des Vertrages.

§3 Vertragsänderungen

Das Mitglied verpflichtet sich, bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) sind der Sportschule unverzüglich in Textform mitzuteilen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform.

§4 Kündigungsform

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per Brief oder per E-Mail).

§5 vorzeitige Beendigung/

Aussetzung des Vertrages

1) Die Sportschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Mitglied mit der Zahlung von mindestens 3 Monatsbeiträgen in Verzug ist und trotz 14-tägiger Nachfristsetzung nicht vollständig zahlt, oder das Mitglied wiederholt trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstößt bzw. strafbare Handlungen in der Sportschule begeht. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig die Gesundheit anderer Personen gefährdet oder verletzt.

(2) Das Mitglied kann den Vertrag vorübergehend aussetzen, wenn eine nachgewiesene Krankheit/Unfall (ärztliches Attest) oder eine Schwangerschaft (Mutterpass) das Training für länger als 30 Tage unmöglich macht. Der Nachweis ist unverzüglich einzureichen. Für die Dauer der Aussetzung ruht die Pflicht zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrags; im Gegenzug besteht kein Anspruch auf Nutzung der Sportschule. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der Aussetzung.

(3) Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für das Mitglied liegt insbesondere vor, wenn durch ein fachärztliches Attest eine dauerhafte Sportunfähigkeit nachgewiesen wird.

 §6 Leistungsgegenstand

und Leistungsumfang

(1) Die Mitglieder sind berechtigt, die vertraglich vereinbarten Kurse und Trainingsflächen während der offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen (Mindestteilnehmerzahl pro Kurs: 2 Personen).

(2) Zwischen den Weihnachtsferien sowie für die Dauer von 2 Wochen in den Sommerferien finden ersatzlos keine Trainingseinheiten statt. Die Sportschule behält sich zudem das Recht vor, an gesetzlichen Feiertagen sowie an Brückentagen zu schließen. Schließungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Schließungen aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt) bleiben unberührt. Die Mitgliedschaft ist nicht auf Dritte übertragbar.

§7 Zahlung & Zahlungsverzug

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum Monatsanfang im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Rechnungen per Überweisung sind sofort fällig. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Das Mitglied trägt zudem die unmittelbaren Kosten, die durch eine von ihm zu vertretende Rücklastschrift entstehen.

§8 Sicherheit, Hygiene und

Verhalten

(1) Jedes Mitglied hat die Hygienevorschriften und die ausgehängte Hausordnung einzuhalten. Sämtliche Einrichtungen und Trainingsgeräte sind pfleglich und schonend sowie nur ihrem Verwendungszweck entsprechend zu behandeln. Beschädigungen sind dem Kursleiter oder Inhaber unverzüglich zu melden.

(2) Das Mitbringen von Tieren und Waffen sowie der Konsum von Alkohol, illegalen Suchtmitteln oder nicht zugelassenen leistungssteigernden Mitteln ist in allen Räumlichkeiten strengstens untersagt. Alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt verweigert werden.

(3) Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder sind nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt.

(4) Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern oder Anwohnern zu unterlassen. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Erste Hilfe zu leisten.

(5) Gewerbliche Aktivitäten (z. B. privates Coaching gegen Entgelt) in den Räumen der Sportschule bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Inhaber.

§ 9 Haftung

(1) Das Mitglied versichert, dass ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die gegen die Nutzung der Sportschule sprechen. Die Intensität des Trainings liegt in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Bei Auftreten von Beschwerden ist das Training abzubrechen.

(2) Die Sportschule haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Sportschule oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Für sonstige Schäden haftet die Sportschule nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld haftet die Sportschule nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung

Die Sportschule ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschiedsstelle nicht verpflichtet und nimmt an einem solchen Verfahren auch nicht teil.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.